Kapitel 5
Kommunen müssen Wohnraum bereitstellen – per Gesetz.
Unterbringung ist keine freiwillige Leistung, sondern Pflichtaufgabe: für wohnungslose Menschen aus dem Ordnungsrecht, für Geflüchtete aus den Aufnahmegesetzen, für gewaltbetroffene Frauen künftig aus dem Gewalthilfegesetz. Und Notlösungen sind teurer als richtiger Wohnraum.
474.700untergebrachte Wohnungslose (+8 % zum Vorjahr)Destatis · 07/2025
1.500 €pro Monat für ein Bett (München, Dreibettzimmer)watson-Recherche · 2023
>12.000fehlende Frauenhausplätze (Istanbul-Konvention)Frauenhauskoordinierung · 09/2025
2032Rechtsanspruch auf Schutz abBGBl. 2025 I Nr. 60
Die Rechtslage in Kürze
Unfreiwillige Obdachlosigkeit gilt als Gefahr für die öffentliche Sicherheit – Gemeinden sind daher nach dem Polizei- und Ordnungsrecht der Länder zur Unterbringung verpflichtet (z. B. Art. 6, 7 LStVG Bayern; § 14 OBG NRW), bestätigt durch ständige Rechtsprechung (u. a. BayVGH 4 CE 18.965; VGH BW 1 S 1698/19).
Das Gewalthilfegesetz (BGBl. 2025 I Nr. 60) verpflichtet die Länder ab 2027 zum bedarfsgerechten Ausbau von Frauenhäusern; ab 1. Januar 2032 gilt ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung.
Die Unterbringung Geflüchteter ist weisungsgebundene Pflichtaufgabe der Kommunen.
Amtlich · Destatis · 08.07.2025
Die amtliche Wohnungslosenstatistik steigt im vierten Jahr in Folge (+8 %); 41 % der Untergebrachten sind unter 25. Sie zählt nur die bereits von Kommunen Untergebrachten.
Die kommunale Pflichtaufgabe Unterbringung wächst messbar.
Zur Statistik ↗ (öffnet in neuem Tab)Verband · BAG Wohnungslosenhilfe · 17.11.2025
1.029.000 Menschen waren 2024 zeitweise wohnungslos; rund 840.000 sind ordnungsrechtlich durch Städte und Kommunen untergebracht – Hauptursache ist fehlender bezahlbarer Wohnraum.
Kommunen tragen die Hauptlast der Wohnungslosigkeit.
Zur Hochrechnung (PDF) ↗ (öffnet in neuem Tab)Fachgremium · Deutscher Verein · 04.12.2024
Bündelt Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur Unterbringungspflicht – und stellt fest: Notunterbringung kostet die Kommunen in der Regel deutlich mehr als die Versorgung mit regulärem Wohnraum. 60 % bleiben länger als ein Jahr im Notsystem.
Regulärer Wohnraum ist für Kommunen die wirtschaftlichere Pflichterfüllung.
Zu den Empfehlungen (PDF) ↗ (öffnet in neuem Tab)Gesetz · Bayern · Art. 6 LStVG
Gemeinden haben als Sicherheitsbehörden Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren – unfreiwillige Obdachlosigkeit ist eine solche Gefahr. Vergleichbare Regelungen gelten in allen Bundesländern.
Die Unterbringungspflicht steht im Gesetz – nicht im Ermessen.
Zum Gesetzestext ↗ (öffnet in neuem Tab)Juristische Presse · LTO · 14.02.2025
2,6 Mrd. € Bundesmittel, Rechtsanspruch ab 2032. Die rund 350 Frauenhäuser reichen nicht: 2022 mussten Schutzsuchende 15.000-mal abgewiesen werden; es fehlen über 13.000 Plätze.
Länder und Kommunen müssen Schutzwohnraum ausbauen – mit Frist.
Zum Artikel ↗ (öffnet in neuem Tab)Fachverband · Frauenhauskoordinierung · 15.09.2025
13.700 Frauen und 15.300 Kinder suchten 2024 Schutz – bei nur ca. 7.800 vorhandenen Plätzen (Bedarf laut Istanbul-Konvention: ca. 19.900). Zwei Drittel finden keinen Platz in ihrer Nähe.
Geschützte Wohnformen sind eine reale, wachsende Bedarfslücke.
Zur Statistik ↗ (öffnet in neuem Tab)Presse · watson · 15.11.2023
München zahlt 1.500 € pro Monat für ein Bett im Dreibettzimmer. Weil die Stadt unterbringen muss, muss sie auch überteuerte Angebote annehmen – der Markt diktiert den Preis.
Notlösungen kosten mehr als eine reguläre Wohnung im Modell.
Zum Artikel ↗ (öffnet in neuem Tab)Bildung · bpb · 27.04.2026
Kommunen können zugewiesene Geflüchtete nicht ablehnen. Flächendeckendes Problem ist der „Auszugsstau“: Anerkannte bleiben in Unterkünften, weil bezahlbare Wohnungen fehlen.
Ohne regulären Wohnraum bleiben teure Unterkünfte dauerhaft belegt.
Zum Dossier ↗ (öffnet in neuem Tab)Spitzenverband · Deutscher Städtetag · 06.06.2024
Der Städtetag fordert 15 Mrd. € Wohnraumförderung pro Jahr und Instrumente, mit denen Städte bezahlbaren Wohnraum auch für mittlere Einkommen schaffen können – also für das Personal der Daseinsvorsorge.
Die Städte selbst fordern genau die Lösung, die das Modell liefert.
Zum Positionspapier (PDF) ↗ (öffnet in neuem Tab)Praxis · Stadt Heidelberg · 26.02.2024
Heidelberg tritt als Zwischenmieterin für rund 70 Zimmer auf und vermietet sie an Kliniken für Pflege-Azubis und international rekrutierte Pflegekräfte – Wohnraum als „entscheidender Vorteil beim Werben um Fachkräfte“.
Kommunen organisieren bereits aktiv Wohnraum für Pflegepersonal.
Zur Mitteilung ↗ (öffnet in neuem Tab)Land NRW · MAGS · 2022
Das Landessozialministerium formuliert Mindeststandards für Notunterkünfte (Größe, Ausstattung, Zielgruppen) – die Anforderungen an menschenwürdige kommunale Unterbringung steigen.
Die Pflicht wird konkreter – provisorische Lösungen genügen nicht mehr.
Zu den Empfehlungen (PDF) ↗ (öffnet in neuem Tab)Fachverband · Frauenhauskoordinierung · 21.02.2025
Länder müssen bis Ende 2026 Bedarfsanalysen vorlegen; ab 2027 haben anerkannte Träger Anspruch auf angemessene Finanzierung. Das Gesetz setzt die Istanbul-Konvention um.
Der Ausbau von Schutzwohnraum ist terminiert und finanziert – es braucht Gebäude.
Zum Factsheet ↗ (öffnet in neuem Tab)